Baurecht

Aufgrund unserer täglichen Erfahrung und unseres breiten Fachwissens über diverse Themen des Baurechts bzw. Bauplanungsrechts helfen wir Gemeinden, Ämtern und privaten Auftraggebern – sei es bei der Einschätzung der rechtlichen Situation im Vorfeld einer Bauleitplanung, bei einer Beurteilung der richtigen Verfahrensart bzw. Verfahrensschritte oder zur Unterstützung bei der korrekten Ausschreibung von Planungsleistungen im Rahmen des Honorarrechts.


Warum B2K-dni?

Das Fachwissen unserer Mitarbeitenden über diverse Themen des Baurechts bzw. Bauplanungsrechts ist durch permanente Fortbildungen, unsere interne Bibliothek und unsere tägliche Erfahrung in diesem Bereich sehr hoch. Insofern bezieht sich unsere Expertise nicht nur auf die umfassende Kenntnis von Vorschriften und Regelwerken, also auf die Theorie, sondern vor allem auf deren praktische Anwendung.

Aus diesem Grund werden wir zunehmend durch Gemeinden, Ämter und private Auftraggeber im Vorfeld einer Bauleitplanung um eine Einschätzung der rechtlichen Situation oder um eine Beurteilung der richtigen Verfahrensart/-schritte gebeten. Dabei helfen wir gern, um die richtigen Strategien für die rechtliche Umsetzung im Sinne des Gesamtprojektes zu entwickeln.

Fachvorträge und Veranstaltungen

Unsere Fachkenntnisse sowie deren langjährige Umsetzung in unserer über 22-jähgrigen Berufspraxis haben dazu geführt, dass wir Impuls- oder Fachvorträge bei Gemeinden, Ämtern und Institutionen halten.

Auch für Fortbildungsveranstaltungen wie beispielsweise beim Institut für Städtebau oder bei der Vereinigten Hamburger Wohnungsbaugenossenschaft eG (vhW) wird B2K-dni angefragt.

Derzeitige Themen (auszugsweise) sind vor allem:

  • Erneuerbare Energien: Standortkonzepte und Bauleitplanung für Photovoltaik-Freiflächenparks oder Biogasanlagen

  • Nachverdichtung und Ortsarrondierung von Gemeinden für eine nachhaltige Bereitstellung von Wohnbauflächen.

Genehmigungs- und Vergabeverfahren

Im Zuge von Baugenehmigungsverfahren, die im Zusammenhang mit dem Planungsrecht (Bauleitplanung) stehen, helfen wir privaten Auftraggebern die „richtigen Wege“ zu beschreiten oder vermitteln zwischen Bauherren, Gemeinden und Bauaufsichtsbehörden.

Zunehmend unterstützen wir Gemeinden und Ämter bei der korrekten Ausschreibung von Planungsleistungen in Bezug auf das Honorarrecht und können auch hier unsere jahrelange Erfahrung einbringen.

Beratung bei komplexen und neuartigen Themen

Insbesondere bei komplexen Themen und neuen Herausforderungen stehen wir Gemeinden und Ämtern gerne als Berater zur Verfügung.

Als beispielsweise 2015 im Rahmen der „Flüchtlingswelle“ im Baugesetzbuch temporär zusätzliche Möglichkeiten geschaffen wurden, haben wir diese bewertet und eingeordnet. Infolgedessen konnten Handlungsempfehlungen für unsere Auftraggeber abgeleitet werden.